Information für Reiserückkehrer der Landesregierung RLP

 

Bitte beachten!

Sehr geehrte Eltern, Sorgeberechtigte und Schülerinnen und Schüler!

„Bei der Einreise nach Deutschland aus Gebieten, die vom Bundesministerium für Gesundheit zu Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten erklärt wurden, bestehen nach der Corona-Einreiseverordnung des Bundes Absonderungspflichten (Quarantänepflichten).
Die Quarantäne beträgt bei der Einreise aus Virusvariantengebieten grundsätzlich 14 Tage. Bei der Einreise aus Hochrisikogebieten dauert die Quarantäne grundsätzlich 10 Tage; sie entfällt bei geimpften und genesenen Personen ab dem Zeitpunkt des Nachweises, endet ab dem 5. Tag mit einem negativem Testnachweis und verkürzt sich bei Kindern unter 12 Jahren auf 5 Tage.

Schülerinnen und Schüler, die nach Rückkehr aus dem Ausland unter diese Absonderungspflichten fallen, dürfen für die Zeit der Quarantäne den Präsenzunterricht nicht besuchen. Bei der Reiseplanung sollten diese Absonderungspflichten deshalb berücksichtigt werden, damit die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des neuen Schuljahres die Schule besuchen können. Schülerinnen und Schüler, die wegen bestehender Absonderungspflichten die Schule nicht besuchen können, nehmen aus Gründen des Infektionsschutzes nicht am Präsenzunterricht teil und erhalten deshalb nach den Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung ein pädagogisches Angebot zur häuslichen Arbeit.

Sofern dieses Angebot wahrgenommen wird, handelt es sich somit nicht um Fehlzeiten oder Fehltage; die Schulbesuchspflicht wird durch die Teilnahme an diesem Angebot erfüllt. Daher stellt sich im Regelfall auch nicht die Frage nach schulischen Ordnungsmaßnahmen oder nach einem Ordnungs- oder Bußgeld. Das Ende der Absonderungspflicht ist der Schule nicht nachzuweisen.“

Quelle: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/ –> Stand 23.08.2021

Hajo Laubenthal, Schulleiter

Dieser Beitrag wurde am Montag, 23. August 2021 um 14:16 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Aktuell abgelegt.

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