sollten Sie/Ihre Kinder sich während der Osterferien in einem Land, das als
-Risikogebiet,
-Hochrisikogebiet,
oder als
-Virusvariantengebiet gilt,
aufgehalten haben und wieder eingereist sein (Urlaub oder Familienbesuch),
müssen Sie/ihre Kinder unbedingt die vorgeschriebene Quarantänezeit einhalten und auf keinen Fall zur Schule kommen.
Die >>>LISTE DER RISIKOGEBIETE nach Angaben des RKI / der Bundesregierung können Sie hier auf unserer Homepage verlinkt nachlesen.
Stand Sonntag 11.4.2021, 0.00 Uhr (Robert-Koch-Institut)
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