Es gilt weiterhin Maskenpflicht in Schulbussen und Bahnen

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir weisen im Auftrag der öffentlichen Verkehrsbetriebe darauf hin, dass in allen Bussen und Bahnen immer noch die Maskenpflicht besteht. Rechtsgrundlage ist § 28b des Bundesinfektionsschutzgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen,
Hajo Laubenthal (Schulleiter) und Lars Limbach (stellvertr. Schulleiter)

Dieser Beitrag wurde am Samstag, 30. April 2022 um 22:03 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Aktuell abgelegt.

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