Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen im neuen Schuljahr

Sehr geehrte Eltern.
Sehr geehrte Sorgeberechtigte.
Liebe Schülerinnen und Schüler.

Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen
Die bestehenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen müssen angesichts der epidemiologischen Situation und im Hinblick auf die Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auch weiterhin eingehalten werden. Dies gilt bis auf Weiteres auch für vollständig geimpfte und genesene Personen. Grundsätzlich gilt für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, der Mindestabstand von 1,50 m.

Testkonzept ab 30.08.2021 bis zu den Herbstferien
Auch über die ersten beiden Schulwochen hinaus, werden zunächst bis zu den Herbstferien in den Schulen weiterhin regelmäßig, das heißt zweimal wöchentlich, Selbsttests durchgeführt. Ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die nachweislich vollständig geimpft oder genesen sind oder die zu Beginn des Schultages einen Testnachweis vorlegen können. „Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche in der Schule mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 getestet werden oder die zu Beginn des Schultages über einen Nachweis verfügen, dass keine Infektion mit dem SARS CoV 2 Virus vorliegt; der Nachweis muss tagesaktuell oder vom Vortag sein, ihm steht die qualifizierte Erklärung der Eltern, Erziehungs- oder Sorgeberechtigten über das negative Ergebnis eines unter ihrer Aufsicht zuhause tagesaktuell oder am Vortag durchgeführten Tests gleich.“ (25. CoBeLVO, §12(1))

Als qualifizierte Erklärung akzeptiert die Hermann-Gmeiner-Realschule-plus nur diesen von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck.

Hier finden Sie das erforderliche Formular für die qualifizierte Selbstauskunft (Erklärung) zum Download:

Furmular (PDF) Selbstauskunft

Datenschutzinformation

Teil des Testkonzepts ist neuerdings ein engmaschigeres Monitoring. Dazu werden alle Testergebnisse von den Schulen wöchentlich anonymisiert elektronisch an die Schulaufsicht übermittelt.

Maskenpflicht zunächst bis 10. September 2021
In der Zeit vom 30. August bis zum 10. September sind alle Personen im gesamten Schulgebäude (Unterrichts- und Fachräume, Flure, Gänge und Treppenhäuser, in der Mensa, im Verwaltungsbereich, im Lehrerzimmer) verpflichtet, eine Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt inzidenzunabhängig auch während des Unterrichts am Platz. Im Freien entfällt die Maskenpflicht. Wer auch im Freien eine Maske tragen möchte, darf dies natürlich tun. Ausnahmen von der Maskenpflicht sowie Informationen zur Befreiung von der Maskenpflicht entnehmen Sie bitte dem 10. Hygieneplan-Corona für die Schulen in RLP, S. 5ff.

10. Hygieneplan (PDF) 

Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita+Schule

Mit freundlichen Grüßen

Hajo Laubenthal (Schulleiter)

Dieser Beitrag wurde am Montag, 23. August 2021 um 12:47 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Aktuell abgelegt.

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