TESTPFLICHT AB MONTAG 26.04.21 AN ALLEN SCHULEN

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler folgende Regelungen sind zu beachten:

Seit dem Beschluss des bundesweiten Hygienegesetzes gilt an unserer Schule ab Montag 26.04.2021 Testpflicht für alle Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte.

Zum Präsenzunterricht zugelassen sind nur getestete Schülerinnen/Schüler (mit Testergebnis negativ).

1. Montag, den 26.4. startet die Woche für die Gruppen A (und Klassen 10 Gruppe C)

2. am Montag 26.4. kommen nur die Schüler zur Schule, die ein Einverständnis zur Selbsttestung in der Schule vorgelegt haben und deshalb hier getestet werden. – Alle anderen bleiben zuhause und dürfen die Schule nicht betreten.

3. danach kommen die Schüler zur Schule, die ein Einverständnis zur Selbsttestung in der Schule vorgelegt haben und deshalb hier getestet werden – und auch diejenigen Schülerinnen und Schüler, die am Vortag einen negativen Antigen-Schnelltest vom durchführenden Arztes, einer Apotheke, eines Testzentrums bestätigt bekommen haben und morgens hier vorweisen können. Das vorgewiesene Testergebnis darf nicht älter als 24h alt sein.

-gilt ab Dienstag für Klasse 9 Gruppe A + Klassen 10 Gruppe C

-gilt ab Mittwoch für Klassen 5 – 7 Gruppe A.

Alle anderen bleiben zuhause und dürfen die Schule nicht betreten.

4. Für darüberhinausgehende Fragen zu Möglichkeiten der Testung > kontaktieren Sie bitte die Schulleitung.

5. Schülerinnen und Schüler die somit auf Grund eigener oder der Entscheidung ihrer Eltern nicht an den erforderlichen Testungen teilnehmen, haben keinen Anspruch auf ein dem Präsenzunterricht vergleichbares pädagogisches Angebot. Ihnen wird ein eingeschränktes päd. Angebot (Arbeitsmaterialien + Arbeitsaufträge) zur Verfügung gestellt.
Solange sich die Sachlage nicht ändert, bleiben sie v. Präsenzunterricht ausgeschlossen und erledigen die Arbeitsaufträge.

6. Um nach einem Ausschluss wieder am Präsenzunterricht teilnehmen zu wollen, müssen Schülerinnen und Schüler einen negativen Testbescheid (>siehe oben 3.) vor dem Betreten der Schule vorweisen können / bzw. eine Einverständniserklärung zum Testen an den festgelegten Testtagen (also: am Mo + Mi für Kl.5-7 am Di + Do für 8-10) mitbringen. Vorher ist kein Betreten der Schule gestattet.

Hajo Laubenthal (Schulleiter)

Dieser Beitrag wurde am Freitag, 23. April 2021 um 12:11 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Aktuell abgelegt.

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