Erweiterte Maskenpflicht auch im Unterricht

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der hohen Infektionszahlen im Kreis Altenkirchen hat die Taskforce des Kreises Altenkirchen die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Altenkirchen zur Anordnung von notwendigen Schutzmaßnahmen aufgrund von SARS-CoV-2-Infektionen im Landkreis Altenkirchen vom 22.10.2020 dahingehend abgeändert, dass auf Weisung der Behörde eine erweiterte Maskenpflicht ab Donnerstag, den 29.10.2020 während des ganzen Schultages auf dem Schulgelände und auch während des Unterrichts gilt.

Tipp: Bitte geben Sie Ihrem Kind eine ausreichende Anzahl an Masken zum Wechseln mit in die Schule.

Ausnahmen von dieser Regelung aufgrund einer Beeinträchtigung oder aus nachvollziehbaren gesundheitlichen Gründen sind im Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz in der 5. überarbeiteten Fassung, gültig seit 17.08.2020, Seite 6 genannt. Laut Schreiben der ADD Trier vom 23.10.2020 ist diese Ausnahme durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Dieses Schreiben der ADD Trier ist unter www.corona.rlp.de nachzulesen.

(Stand: 28.10.2020 um 18.30 Uhr)

Mit freundlichen Grüßen
Hajo Laubenthal (Schulleiter)

Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 28. Oktober 2020 um 18:35 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Aktuell abgelegt.

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