Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Lage zurzeit ist sehr ernst.
Mit den Herbstferien haben sich vielerorts die Infektionszahlen vervielfacht. Dieser kritischen Entwicklung wollen wir mit erhöhter Aufmerksamkeit und dem strengen Einhalten der Hygieneregeln begegnen. Zum bereits gültigen Hygieneplan, den wir seit Sommerferien kennen und umsetzen kommt das regelmäßige Lüften der Klassen-und Fachräume hinzu.AHA+L Regel :
Abstand halten, Hygiene(=Desinfektion morgens + Hände waschen nach der Pause/nach Verlassen des Raumes), Alltagsmaske (überall, außer am festen Arbeitsplatz) und >>>richtig Lüften.
Querlüften der Räume mindestens alle 20 Minuten –> Lüftungszeit 3-5 Minuten. Grundsätzlich zwischen zwei Unterrichtsstunden und in in den Pausen.
Anlässlich der zu Ende gehenden Ferien möchte ich nochmal daran erinnern, dass wir die Schule nicht besuchen können, wenn wir uns nach der Rückkehr aus einem Aufenthalt in einem Risikogebiet in Quarantäne befinden. Diese Quarantäne ist gesetzlich*) verpflichtend und wird streng überwacht.
Wir bitten Sie, liebe Eltern, ganz gewissenhaft zu überlegen, ob diese Regelung von Ihnen eingehalten wird und ihr Kind – wie erforderlich – dann auch bitte nicht in die Schule zu schicken.
Ebenso müssen alle Schülerinnen/Schüler dem Unterricht fern bleiben, wenn sie zum Kreis der Verdachtspersonen nach Kontakt zu nachgewiesen Corona-Infizierten gehören (>>>Hausarzt /Gesundheitsamt hilft Ihnen weiter) und wenn sie selbst Krankheits-Symptome aufweisen, die nach ärztlichem Urteil erst durch einen Test abgeklärt werden sollten.
Jede mögliche Ansteckung muss vermieden werden. Das sind wir alle der Schulgemeinschaft schuldig. Das gilt auch für unsere Lehrerinnen und Lehrer.
Die ergänzte Schulordnung verpflichtet uns, Schülerinnen/Schüler, die sich trotz erfolgter Belehrung den Hygieneregeln widersetzen, vom Unterricht auszuschließen.
Alle unsere Regelungen können bei weiter steigenden Infektionszahlen –auch regional- durch strengere Maßnahmen ergänzt werden. Deshalb halten Sie, liebe Eltern und ihr, liebe Schülerinnen und Schüler unsere Homepage immer im Auge.
Bleiben Sie alle gesund!
HaJo Laubenthal
-Schulleiter- (Stand: Donnerstag, 22.10.2020 14.00 Uhr)
*)11.Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom11.September 2020
(1) Personen, die auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg in das Land Rheinland-Pfalz einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet …. aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg für die Dauer von 14 Tagen in Häusliche Quarantäne zu begeben und über die gesamte Quarantäne-Dauer keinen Kontakt nach außen hin aufzunehmen. Dieser Satz (1) gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist sind.
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